Europa der Regionen. Überlegungen zu einem unionsrechtlichen Begriff der Regionen mit Gesetzgebungskompetenzen anhand eines Rechtsvergleichs.

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Baden-Baden

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Ziel der Studie ist es, zu untersuchen, wie ein unionsrechtlicher Begriff von Regionen und deren Gesetzgebungsbefugnissen aussehen könnte. Für dieses Thema gibt es gute Gründe. Seit einigen Jahren nimmt in der EU der Konsens zur Integration wahrnehmbar ab. Bedenklich ist, wie derzeit Destabilisierungstendenzen die europäischen Völker verunsichern, ihr Rechtssystem verändern und Staaten von der Union entfernen. Die zunehmend heterogenere europäische Gesellschaft wird einen neuen Konsens finden müssen, wie sie ihr Zusammenleben regelt, wenn sie in einer Union zusammenbleiben möchte. Dabei spielt neben der wachsenden Individualisierung das Bedürfnis nach Identität als neuer „Gemeinsinn“ eine wichtige Rolle. Diese Tendenz betrifft ganz wesentlich die gesetzgebenden Regionen in Europa. Die Verbindung von Individual- und Gemeinschaftsinteresse beginnt mit im Regionalen verankerten Themen. Zur Zukunft des Regionalen in Europa sucht diese Studie Antworten zu finden.

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410

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Schriftenreihe europäisches Recht, Politik und Wirtschaft; 396