Akademie. Architektenausbildung und Fortbildung.

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1988

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IRB: Z 801NW

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Zusammenfassung

Die Empfehlungen der Bundesstudienreformkommission ist von den Ländern abgelehnt worden. Von der BAK wird vorgeschlagen, die Praxiszeit nach dem Hochschulabschluss generell auf 3 Jahre auszuweiten. Nach der "Berufsfähigkeit" durch den Hochschulabschluss muss in dieser Zeit die "Berufsfertigkeit" vermittelt werden, durch Veranstaltungen der Kammern, deren Besuch obligatorisch ist, ohne die eine Kammerfähigkeit in Zukunft nicht mehr gewährleistet werden kann. Hier sind besonders die Ausbildungsdefizite in den Bereichen VOB, Bauleitung, Bauordnung, Vertrags- und Haftungsrecht, EDV usw. auszugleichen. (-y-)

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Deutsches Architektenblatt, Ausgabe Nordrhein-Westfalen 20(1988), Nr.6, S.NW145-NW148, Abb.

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