KG, Beschluß v. 19.9.1985 - Az. 8 RE Miet 1661/85.
Zitierfähiger Link
Lade...
Datum
Zeitschriftentitel
ISSN der Zeitschrift
Bandtitel
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
SEBI: Zs 2290-4
BBR: Z 508
IRB: Z 1052
BBR: Z 508
IRB: Z 1052
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
RE
Autor:innen
Zusammenfassung
Der im Sinne von § 541 b Abs.1 2. Halbsatz BGB "allgemein übliche" Zustand gemieteter Räume und sonstiger Teile des Gebäudes ist weder allein anhand der im Sozialen Wohnungsbau für förderungsfähige Bauvorhaben gesetzlich vorgeschriebenen Mindestausstattung noch nach dem Zustand der bisher im Sozialen Wohnungsbau errichteten Wohnungen zu bestimmen. Er richtet sich vielmehr grundsätzlich nach dem Zustand der weit überwiegenden Mehrheit aller im Geltungsbereich des Gesetzes belegenen Mietwohnungen unter Einbeziehung der Altbauwohnungen und ist regelmäßig ohne Rücksicht auf Alter der Wohnung, Lage der Wohnung, lokale Besonderheiten und Gebäudestruktur zu ermitteln. (-z-)
Beschreibung
Schlagwörter
Wohnraum, Mietrecht, Mietvertrag, Instandsetzung, Rechtsprechung, Rechtsentscheid, Wohnungszustand, Modernisierung, KG-Urteil, Wohnungsausstattung, Recht, Wohnung
Zeitschrift
Ausgabe
item.page.dc-source
Wohnungswirtschaft & Mietrecht (WM) 38(1985), Nr.11, S.335-338, Lit.
Seiten
Zitierform
Freie Schlagworte
item.page.dc-subject
Wohnraum, Mietrecht, Mietvertrag, Instandsetzung, Rechtsprechung, Rechtsentscheid, Wohnungszustand, Modernisierung, KG-Urteil, Wohnungsausstattung, Recht, Wohnung