Die Parzellarordnung nach baselstädtischem Recht. Mit Hinweisen auf den zürcherischen Quartierplan und die bundesdeutsche Baulandumlegung.

Helbing & Lichtenhahn
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Helbing & Lichtenhahn

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Frankfurt/Main

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ZLB: 94/1020

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DI
S

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Abstract

Da Basel ein Stadtkanton ist und die vorhandene Bebauung an die Grenzen dieses Gebietes gestoßen ist, eine immer geringere Bevölkerungszahl aber immer mehr Wohnfläche in Anspruch nimmt, ist es vordringliche Aufgabe der Stadtplanung, die bestehenden Volumina besser zu nutzen und zu bewirtschaften, also die Erneuerung bestehenden Wohnraums durch Sanierung und Anpassung der Wohnungsgröße an heutige und zukünftige Familienansprüche zu bewerkstelligen. Diese Erneuerung erfordert eine planmäßige, konfliktlösende und den Bürger aktivierende Lenkung. Das baselstädtische Raumordnungsrecht enthält jedoch nichts dergleichen, ebenso das Erschließungsrecht. Ziel der Arbeit ist es, die Wirksamkeit und Praktikabilität der in der Parzellarordnung geregelten Umlegung von Grundstücksgrenzen als städtebauliche Bodenordnungsmaßnahme und ihre Einfügung in andere Rechtsbereiche des baselstädtischen Stadtentwicklungsrechts kritisch zu durchleuchten. lil/difu

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XXXIV, 290 S.

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Basler Studien zur Rechtswissenschaft; 34