Kindschaftsrecht mit Auslandsbezug.

Gieseking
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Bielefeld

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Laut Statistik leben in Deutschland 2,5 Mio. Kinder und Jugendliche mit zumindest einem nichtdeutschen Elternteil. Zur Lösung innerfamiliärer Konflikte müssen häufig nicht nur Familienrecht, sondern auch Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht herangezogen werden. Umgekehrt ist bei ausländerrechtlichen Entscheidungen der besondere Schutz der Familie (Art. 8 EMRK, Art 6. GG) und seine Ausgestaltung im deutschen und internationalen Familienrecht zu beachten. Die Gesetzeslage ist durch die zunehmende Bedeutung von EU-Verordnungen und Internat. Übereinkommen einem ständigen Wandel unterworfen. Zudem wurden wesentliche Teile des materiellen Rechts (Abstammung, elterl. Sorge, Umgang) einschl. IPR in den vergangenen Jahren grundlegend reformiert. Das gilt auch für das Staatsangehörigkeitsrecht (Stichwort: doppelte Staatsangehörigkeit). difu

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312 S.

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FamRZ-Buch; 18