Gerichtliche Beweissicherung in Mietsachen.
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IRB: Z 1052
SEBI: Zs 2290-4
BBR: Z 508
SEBI: Zs 2290-4
BBR: Z 508
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Abstract
Durch die Einleitung eines Beweissicherungsverfahrens werden Ansprüche, die möglicherweise Anlass für das Sicherungsverfahren waren, nicht rechtshängig. Dennoch entfaltet eine gerichtliche Beweissicherung eine Reihe bedeutsamer Wirkungen sowohl materiellrechtlicher Art als auch bei prozessualer Verwertung der Beweisergebnisse. Die vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten, die hier bestehen, und die z.T. wenig bekannten Eigenheiten dieses Verfahrens werden aufgezeigt. Dabei wird zunächst der rechtlich zulässige Umfang der Beweissicherung in Mietsachen dargestellt. Sodann wird untersucht, wie die Beweissicherung durchzuführen ist, welche rechtlichen Wirkungen sie entfalten kann und welche Kosten entstehen. rh
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Baurecht, Recht, Wohnung, Mietrecht, Wohnraum, Beweissicherung, Mangel, Beweissicherungsverfahren
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Wohnungswirtschaft & Mietrecht, Köln (1983)Nr.11, S.303-309 Lit.
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Baurecht, Recht, Wohnung, Mietrecht, Wohnraum, Beweissicherung, Mangel, Beweissicherungsverfahren