Finanzinnovationen und kommunale Schuldenwirtschaft. Zum Einsatz von Swapgeschäften und Swapderivaten im Schuldenmanagement von Gemeinden.

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Baden-Baden

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ZLB: 94/4238

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DI
S

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Abstract

Ein "Swap" ist quasi der Austausch einzelner Finanzierungselemente zwischen Marktteilnehmern mit unterschiedlichen Finanzierungsinteressen, z. B: in Hinsicht auf Zinsbasis oder Währung. Beim Zinssatzswap vereinbaren zwei Parteien den Austausch unterschiedlich hoher, auf einen bestimmten Kapitalbetrag bezogener Zinsverpflichtungszahlungen; in der Regel werden feste und variable Zinsverpflichtungen gegeneinander ausgewechselt. Vor dem Hintergrund der ständig wachsenden Schuldenlast der Städte und Gemeinden (1950: 0,38 Mrd., 1991: 131,80 Mrd.) nimmt der Autor eine schuldrechtliche Einordnung der Swapgeschäfte vor, grenzt sie gegen spekulative Geschäftsabschlüsse ab und untersucht die Möglichkeiten des Swap-Einsatzes durch die kommunale Finanzverwaltung, insofern derartige Finanzinnovationen zur Minderung des Zinsrisikos und somit zu einer Senkung von Zinskosten beitragen können. Swapgeschäfte sind zulässig, wenn sie einen gegenständlich-finalen Bezug zum gemeindlichen Kreditbestand aufweisen. Seine rechtliche Grundlage findet der Swap-Einsatz in der kommunalen Finanzhoheit und letztlich in Art. 28 Abs. 2 GG. kmr/difu

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231 S.

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Frankfurter kommunalwissenschaftliche Studien; 2
Nomos Universitätsschriften. Recht