Bebauungsplan - Verhältnis von Normenkontrollantragsfrist zur Abwägungsmängelrügefrist.

Boorberg
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Datum

2001

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Herausgeber

Boorberg

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Stuttgart

Sprache

ISSN

0942-5454

ZDB-ID

Standort

ZLB: Zs 4381

Dokumenttyp (zusätzl.)

RE

Autor:innen

Zusammenfassung

Nach der Neufassung des § 47 Abs.2 Satz 1 VwGO müssen Normenkontrollanträge innerhalb von zwei Jahren nach Bekanntmachung der Rechtsvorschrift gestellt werden. Mängel der Abwägung werden dagegen nach § 215 Abs.1 Nr.2 BauGB (erst) unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren sei Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Zum Verhältnis der beiden Fristvorschriften zueinander handelt der Beschluss des Bundesverwaltungsgericht vom 29.8.2000 - 4 BN 40/00. difu

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Schlagwörter

Zeitschrift

Die Kommunalverwaltung. Brandenburg

Ausgabe

Nr. 9

Erscheinungsvermerk/Umfang

Seiten

S. 268/Rdnr.139

Zitierform

Stichwörter

Serie/Report Nr.

Sammlungen