Bebauungsplan - Verhältnis von Normenkontrollantragsfrist zur Abwägungsmängelrügefrist.
Boorberg
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Datum
2001
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Herausgeber
Boorberg
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Stuttgart
Sprache
ISSN
0942-5454
ZDB-ID
Standort
ZLB: Zs 4381
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
RE
Autor:innen
Zusammenfassung
Nach der Neufassung des § 47 Abs.2 Satz 1 VwGO müssen Normenkontrollanträge innerhalb von zwei Jahren nach Bekanntmachung der Rechtsvorschrift gestellt werden. Mängel der Abwägung werden dagegen nach § 215 Abs.1 Nr.2 BauGB (erst) unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren sei Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Zum Verhältnis der beiden Fristvorschriften zueinander handelt der Beschluss des Bundesverwaltungsgericht vom 29.8.2000 - 4 BN 40/00. difu
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Schlagwörter
Zeitschrift
Die Kommunalverwaltung. Brandenburg
Ausgabe
Nr. 9
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 268/Rdnr.139