Es genügt nicht, Endstadien zu beschreiben. Entscheidungshilfen für die Beurteilung einer planmäßigen Entwicklung der Landschaft.
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ZZ
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SEBI: Zs 988-2
BBR: Z 194
IRB: Z 881
IFL: Z 627
BBR: Z 194
IRB: Z 881
IFL: Z 627
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Zusammenfassung
Der Landschaftsplan sollte 3 Bestandteile enthalten 1. Bestandsaufnahme2. Kritische Bewertung. 3. Entwicklungskonzept. Die Anforderungen und Bedürfnisse des Plangebietes müssen berücksichtigt, bestehende Schäden und Möglichkeiten diese zu beheben aufgezeigt werden. Der Landschaftsplan, der als Prozeßplanung verstanden wird, hat sich in die von der Raumordnung für ein Plangebiet vorgegebenen Ziele einzuordnen.
Beschreibung
Schlagwörter
Landschaftsplanung, Raumordnungsprogramm
Zeitschrift
Ausgabe
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In: Das Parlament, Bonn (1973) S. 11
Seiten
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Landschaftsplanung, Raumordnungsprogramm