Es genügt nicht, Endstadien zu beschreiben. Entscheidungshilfen für die Beurteilung einer planmäßigen Entwicklung der Landschaft.

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SEBI: Zs 988-2
BBR: Z 194
IRB: Z 881
IFL: Z 627

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Zusammenfassung

Der Landschaftsplan sollte 3 Bestandteile enthalten 1. Bestandsaufnahme2. Kritische Bewertung. 3. Entwicklungskonzept. Die Anforderungen und Bedürfnisse des Plangebietes müssen berücksichtigt, bestehende Schäden und Möglichkeiten diese zu beheben aufgezeigt werden. Der Landschaftsplan, der als Prozeßplanung verstanden wird, hat sich in die von der Raumordnung für ein Plangebiet vorgegebenen Ziele einzuordnen.

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Landschaftsplanung, Raumordnungsprogramm

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In: Das Parlament, Bonn (1973) S. 11

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Landschaftsplanung, Raumordnungsprogramm

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