UVP HB-Südwest und Überbauung Lagerstraße. Methodischer Ansatz und Hauptergebnisse, Bereich Verkehr und Baustellenemissionen.

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IRB: Z 11

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Abstract

Das Bundesgesetz über den Umweltschutz verlangt, dass für Anlagen, welche die Umwelt erheblich belasten, eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt werden muss. Die entsprechende Verordnung, welche Methode und Durchführung regeln soll, steht noch aus. Es sind jedoch bereits mehrere Gerichtsurteile ergangen, wonach bereits heute für (gemäß Verordnungsentwurf) UVP-pflichtige Projekte und Anlagen UVPs durchgeführt werden müssen. Das Bauprojekt HB-Südwest fällt unter die UVP-Pflicht, da mehr als 500 Parkplätze bzw. mehr als 5.000 qm Verkaufsfläche vorgesehen sind. Da dieses Projekt eng mit der Wohnüberbauung Lagerstraße verknüpft ist, wurde auch dieses Vorhaben in die Untersuchung miteinbezogen, obschon dieses für sich allein die Bedingungen für eine UVP nicht erfüllt. (-z-)

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Bauprojekt, Umweltschutz, Umweltverträglichkeitsprüfung, Voruntersuchung, Emission, Immissionsschutz, Bauvorhaben, Umweltpflege, Umweltbelastung

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In: Schweiz.Ing.u.Architekt, 105(1987), Nr.43, S.1238-1240, Tab.

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Bauprojekt, Umweltschutz, Umweltverträglichkeitsprüfung, Voruntersuchung, Emission, Immissionsschutz, Bauvorhaben, Umweltpflege, Umweltbelastung

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