Kontrahierungszwang in der Wasserwirtschaft. Die Vertragsabschlußpflicht der Wasserlieferanten gegenüber Mietern und sonstigen an einem Grundstück nicht dinglich Berechtigten.

Lit
Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

Lit

item.page.orlis-pc

DE

item.page.orlis-pl

Münster

item.page.language

item.page.issn

item.page.zdb

item.page.orlis-av

ZLB: 2002/3298

item.page.type

item.page.type-orlis

DI

relationships.isAuthorOf

Abstract

Die Auseinandersetzung mit dem Thema der direkten Vertragsbeziehungen zwischen Mieterhaushalten und den Trägern der Ver- und Entsorgung beginnt in der Arbeit zunächst mit einer Darstellung der bestehenden Vertragsstrukturen im Dreiecksverhältnis Mieter, Vermieter, Versorger mit den Modalitäten der Abwicklung dieser Verträge, um die Vorzüge einer separaten Abrechnung des Wassergeldes mit den Mietern zu verdeutlichen. Im Zentrum der Arbeit stehen das für die Wasserlieferungsverhältnisse maßgeblichen Regelungswerk, die "Verordnung über die allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) und die inzwischen außer Kraft getreten Vorschrift des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 MHG. Ein weiterer Schwerpunkt liegt darauf, mögliche Rechtsgrundlagen einer Kontrahierungspflicht der Wasservorsorgungsunternehmen auch gegenüber Mietern aufzuzeigen und die allgemeinen zivil-, kartell- und öffentlich-rechtlichen Vorschriften danach zu untersuchen, ob sich aus ihnen wie aus der energierechtlichen Vorschrift des § 10 Abs. 1 EnWG, ein Abschlusspflicht der Wasserversorger gegenüber "jedermann" ergibt. goj/difu

Description

Keywords

Journal

item.page.issue

item.page.dc-source

item.page.pageinfo

XX, 352 S.

Citation

item.page.subject-ft

item.page.dc-subject

item.page.dc-relation-ispartofseries

Juristische Schriftenreihe; 183