Die Pflicht zur Nutzung des Bodens.
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SEBI: 79/6202
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DI
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Abstract
Die Arbeit beschäftigt sich in erster Linie mit der Rechtslage in der Schweiz, enthält aber jeweils ein Kapitel über die Rechtslage in Großbritannien und der Bundesrepublik Deutschland. Viele Eigentümer in den Städten horten ihr Bauland, weil Grundeigentum dank der Inflation eine günstige Kapitalanlage bildet. Durch derartige Spekulationen werden Wohnungen nicht gebaut und eine weitsichtige Stadtplanung verhindert. In gleicher Weise liegen weite Gebiete brach, die sich für eine landwirtschaftliche Nutzung eignen. Auch unter dem Gesichtspunkt der Erholung im Rahmen der Landschaftspflege sind Gestaltungen der Umwelt notwendig. Die Probleme können durch eine Pflicht zur Nutzung des Bodens beseitigt bzw. vermindert werden. Der Autor stellt den bestehenden Nutzungspflichten seinen Vorschlag für neu zu schaffende Nutzungspflichten entgegen. Er vergleicht immer wieder mit der deutschen Rechtsordnung, die verschiedene, teils einschneidende Nutzungspflichten kennt (z. B. Städtebauförderungsgesetz, Bundesbaugesetz und Baunutzungsverordnung). Er plädiert für eine Verfassungsänderung der im Vergleich zu Art. 14 II GG restriktiven Schweizer Verfassung, die aber im Gegensatz zur deutschen Regelung eng und konkret gefaßt sein soll. chb/difu
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Bodenrecht, Stadtplanung, Landwirtschaft, Rechtsvergleichung, Forstwirtschaft, Erholung, Verfassungsrecht, Nutzungspflicht, Eigentumsgarantie, Öffentliches Interesse, Sozialstaatsprinzip
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Zürich: Juris (1974), XIII, 157 S., Kt.; Abb.; Lit.; jur.Diss.; Zürich 1973
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Bodenrecht, Stadtplanung, Landwirtschaft, Rechtsvergleichung, Forstwirtschaft, Erholung, Verfassungsrecht, Nutzungspflicht, Eigentumsgarantie, Öffentliches Interesse, Sozialstaatsprinzip