Zukunftsfragen der Kommunalpolitik.
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IRB: Z 877
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Abstract
Man muss davon ausgehen, dass die vom Volke Gewählten, ob auf Bundesebene, Landesebene oder auf kommunaler Ebene, grundsätzlich gleich sind, und dass daher die Kommunalpolitik keine trivialere oder weniger wichtige Seite des Staates ist. Die Rechtsaufsicht von staatlichen Institutionen (Bund, Land) über die Kommunen ist daher nicht mehr zeitgemäß und die kommunale Selbstverwaltung eine Selbstverständlichkeit. Auch der Anspruch der Bürgerschaft auf Mitwirkung in öffentlichen Angelegenheiten lässt sich am besten durch eine sehr stark ausgebaute Selbstverwaltung mit der Erfordernis der öffentlichen Ordnung in Übereinstimmung bringen. Wenn zu sehr korrigierend und lenkend von Staats wegen eingegriffen wird, verliert die kommunale Selbstverwaltung Kredit. Besonders die Städte bedürfen langfristiger Perspektiven, die stets auf ihre Brauchbarkeit hin überprüft werden müssen. Die Menschen werden auch in Zukunft zur Befriedigung ihrer ökonomischen, kulturellen und wissenschaftlichen Bedürfnisse die Städte brauchen. Hier müssen die Städte, z.B. auf dem Wohnungsmarkt, Vorsorge treffen. Auch in einem geeinten europäischen Binnenmarkt zählen nicht nur die ökonomischen, sondern auch die kulturellen und sozialen Werte. (hg)
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Kommunalpolitik, Verwaltung, Staatsaufbau, Kommunale Selbstverwaltung, Stadtentwicklung, Wohnungsversorgung, Miete, Bürgerbeteiligung, Politik, Gemeinde
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Zeitschrift für das gemeinnützige Wohnungswesen in Bayern, München 79(1989), Nr.1, S.6-10
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Kommunalpolitik, Verwaltung, Staatsaufbau, Kommunale Selbstverwaltung, Stadtentwicklung, Wohnungsversorgung, Miete, Bürgerbeteiligung, Politik, Gemeinde