Die Pflichten des Beamten unter der Verfassungsordnung des Grundgesetzes.
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SEBI: CP 46
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Die Untersuchung ergibt, daß die abstrakte Regelung der Pflichten in den Beamtengesetzen in fast allen Fällen verfassungsrechtlich haltbar und (nach Ansicht des Autors) auch geboten ist. Dies gilt vor allem für die Treuepflichten des Beamten. Problematischer sieht auch der Autor die Pflichten, die dem Beamten im außendienstlichen Lebensbereich auferlegt werden. Zumindest müsse bei der praktischen Handhabung dieser Pflichten zurückhaltend verfahren werden. Verfassungswidrig ist die Zölibatspflicht (die Pflicht der kasernierten Polizeivollzugsbeamten, nicht vor Erreichung einer bestimmten Altersgrenze zu heiraten), die sich noch in den 50er Jahren in fast allen Polizeigesetzen des Bundes und der Länder fand. Insgesamt versucht der Autor, ein ,,ausgewogenes Verhältnis von persönlicher Freiheit und staatlicher Effizienz'' zu gewährleisten. chb/difu
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Beamter, Beamtenrecht, Beamtenpflicht, Grundrecht, Besonderes Gewaltverhältnis, Berufsbeamtentum, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Kommunalbediensteter, Rechtsgeschichte
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Göttingen: (1968), XXXVIII, 185 S., Lit.
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Beamter, Beamtenrecht, Beamtenpflicht, Grundrecht, Besonderes Gewaltverhältnis, Berufsbeamtentum, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Kommunalbediensteter, Rechtsgeschichte