Die Rechtsstellung ausländischer juristischer Personen im Verwaltungsprozess.

Heymann
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Heymann

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Köln

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0012-1363

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ZLB: 4-Zs 61
BBR: Z 121

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RE

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Abstract

Der Beitrag befasst sich mit der Anerkennung der Rechtsfähigkeit ausländischer juristischer Personen. Im Rahmen der Klagebefugnis gemäß § 42 II VwGO ist die Rechtsfähigkeit ausländischer juristischer Personen, vor allem der im Gebiet der EG ansässigen, im Verwaltungsprozess unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH (Daily Mail, Centros, Inspire Art, Überseering) zu prüfen. Zunächst wird das Erfordernis der Klagebefugnis bzw. für die Antragsbefugnis für jede Klageart bzw. Normenkontrolle der VwGO herausgearbeitet. Danach werden angrenzende Sachentscheidungsvoraussetzungen (Beteiligten- und Prozessfähigkeit) auf das Problem der Anerkennung der Rechtsfähigkeit ausländischer juristischer Personen hin geprüft. Anschließend wird untersucht, inwieweit das deutsche Recht Regelungen enthält, welche die Anerkennung der Rechtsfähigkeit ausländischer juristischer Personen ermöglichen. Es wird über die Verweisungsnorm des § 173 VwGO auf das deutsche internationale Gesellschaftsrecht eingegangen. Im Fortgang wird dann der Einfluss der EuGH-Judikatur auf die bisher im deutschen Recht angewendete Sitztheorie untersucht. Im Ergebnis wird diese durch die Niederlassungsfreiheit gemäß Art. 43 EG und die Rechtsprechung des EuGH (Daily Mail, Centros, Inspire Art, Überseering) überlagert. Als Konsequenz dieser Rechtsprechung ist die Gründungstheorie bei der Anerkennung der Rechtsfähigkeit ausländischer juristischer Personen anzuwenden.

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Deutsches Verwaltungsblatt

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Nr. 2

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S. 94-101

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