Die Stellung der Energieversorgungsunternehmen als Daseinsvorsorgebetriebe im französischen Recht. Gleichzeitig der Versuch eines Beitrags zum deutschen Verwaltungsprivatrecht anläßlich eines Rechtsvergleichs.

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SEBI: 70/839

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Abstract

Mit dem Nationalisierungsgesetz vom 8.4.1946 wurden Produktionen, Transport und Verteilung sowie Import und Export von Gas- und Elektroenergie in Frankreich grundsätzlich nationalisiert. Trotz einiger im Gesetz vorgesehener Ausnahmen werden heute etwa zwei Drittel der französischen Jahresproduktion von Strom und Gas in unmittelbarer Regie der nationalisierten Unternehmen erzeugt. Die Arbeit klärt zunächst die Besonderheiten der in Frankreich gebräuchlichen Institutionen und Begriffe der Energiewirtschaft und untersucht im nächsten Schritt ausführlich die rechtlichen Beziehungen zwischen den nationalisierten Unternehmen und dem Zentralstaat, zwischen Unternehmen und den unterstaatlichen Territorialkörperschaften, zwischen Unternehmen und Benutzern, Beschäftigten und unbeteiligten Dritten. Besonders berücksichtigt wird bei der Untersuchung dieser Rechtsbeziehungen das Verhältnis von öffentlichem und privatem Recht. Nach einem Vergleich des französischen mit dem deutschen Energiewirtschaftsrecht erfolgt im zweiten Hauptteil eine rechtstheoretische Erörterung des Dualismus zwischen privatem und öffentlichem Recht im Verwaltungsrecht. Dabei zeigt sich u. a., daß insbesondere im französischen Verwaltungsrecht der Trend festzustellen ist, in der modernen Leistungsverwaltung mehr und mehr das Privatrecht Platz greifen zu lassen.

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Energieversorgungsunternehmen, Energiewirtschaftsrecht, Verwaltungsprivatrecht, Energieversorgung, Verwaltungsrecht, Rechtsvergleichung, Recht, Wirtschaft, Verwaltung

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Göttingen: (1969), XV, 179 S., Lit.

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Energieversorgungsunternehmen, Energiewirtschaftsrecht, Verwaltungsprivatrecht, Energieversorgung, Verwaltungsrecht, Rechtsvergleichung, Recht, Wirtschaft, Verwaltung

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