Denkmalförderung in Nordrhein-Westfalen - Ein wichtiges Feld für die Landeskulturpolitik.
Städtetag Nordrhein-Westfalen
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Städtetag Nordrhein-Westfalen
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Köln
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ZLB: Kws 860 ZB 6748
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Zusammenfassung
Laut Landesverfassung stehen seit dem 26.06.1950 die Denkmäler der Kunst, der Geschichte und der Kultur, sowie die Landschaft und Kulturdenkmale Nordrhein-Westfalens unter dem Schutz des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände. Das kann als Staatszielbestimmung angesehen werden und erschien den jeweiligen Landesregierungen damals auch für die Bewahrung des baulichen Erbes als ausreichend, weil man zusätzlich und ergänzend die Landesbauordnung und Runderlasse der zuständigen Ministerien anwenden konnte. Das Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen trat zum 1.1.1980 in Kraft und konkretisierte das Gebot des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege aus der Landesverfassung. Zugeordnet wurden die Aufgaben einschließlich der Bodendenkmalpflege nicht dem Kulturministerium, sondern dem Bauministerium. Getragen wurde der Schutz der historischen Bausubstanz aber ganz wesentlich durch Vereine, Initiativen und einzelne Bürgerinnen und Bürger, die durch Öffentlichkeitsarbeit geplante Abrisse verhinderten. Im Nachhinein kann festgestellt werden, dass die finanzielle Unterstützung als Ausgleich für die ihnen gemachten Denkmalschutzauflagen einen vergleichsweise hohen Stellenwert hatten. Durch die hohe Kommunalisierung denkmalschützerischer und denkmalpflegerischer Aufgaben wurde sichergestellt, dass die Städte und Gemeinden eine weitgehende Verantwortung für die Bewahrung ihres baulichen Erbes übernommen haben. Ende 2012 wurde bekannt und auch nicht dementiert, dass seitens der Landesregierung geplant sei, die Fördermittel bis zum Jahr 2015 zu streichen und durch ein Darlehensprogramm zu ersetzen. In dem Beitrag wird dieses Vorhaben aus Sicht des Städtetages Nordrhein-Westfalen kritisiert und es wird zusammenfassend festgestellt, dass erhebliche Zweifel bestehen, ob die Denkmäler in Nordrhein-Westfalen mit dem Darlehensprogramm ohne eine direkte Förderung noch wie in der Vergangenheit gesichert werden können.
Beschreibung
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Eildienst. Städtetag Nordrhein-Westfalen
Ausgabe
Nr. 1/2
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Seiten
S. 10-12