Örtliche Bauvorschriften des Bebauungsplans zur Erhaltung des Stadtbildes der Altstadt. Textliche Festsetzungen des Bebauungsplans nach BBauG und LBO mit Erläuterungen.

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SEBI: 80/6801-4

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Die Reutlinger Altstadt ist ein geschichtliches Nebeneinander von Gebäuden, die sich nicht nur im Alter sondern auch in Qualität, Baumasse, Nutzung und Gestaltung unterscheiden. Um die Stadt lebensfähig zu halten, muß ständig erneuert und auch neu gebaut werden. Aufgabe und Sinn dieses Bebauungsplanes ist es, die Erneuerungs- und Neubaumaßnahmen so zu beeinflussen, daß sie neben der Verbesserung der Nutzung auch zur Erhaltung und Verbesserung des überkommenen Stadtbildes beitragen. geh/difu

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Bauvorschrift, Bebauungsplan, Altstadt, Baumasse, Gestaltung, Erneuerungsmaßnahme, Stadtbild, Bauplanungsrecht, Stadtplanung, Satzung

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Reutlingen: (1980), ca. 39 S., Abb.

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Bauvorschrift, Bebauungsplan, Altstadt, Baumasse, Gestaltung, Erneuerungsmaßnahme, Stadtbild, Bauplanungsrecht, Stadtplanung, Satzung

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Stadt Reutlingen; 1980/26