Vergaberechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte nach der Entscheidung des BVerfG vom 13. Juni 2006: verfassungs- und verwaltungsrechtliche Determinanten.

Heymann
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Heymann

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Köln

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0012-1363

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ZLB: 4-Zs 61
BBR: Z 121

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Abstract

Mit seinem Beschluss vom 13.6.2006 hat das BVerfG die seit Langem kontrovers beurteilte Frage entschieden, ob die derzeitige Ausgestaltung des Rechtsschutzes gegen Vergabeentscheidungen unterhalb der Schwellenwerte den verfassungsrechtlichen Vorgaben entspricht. Beanstandet hat es weder den faktischen Ausschluss von Primärrechtsschutz als Verstoß gegen die Rechtsschutzgarantie noch die je nach Auftragswert divergierenden Rechtsschutzmöglichkeiten als Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes. Die Hoffnung auf gesetzgeberische Lichtung des durch verschlungene Rechtswegpfade und schwer identifizierbare subjektive Rechte gekennzeichneten Rechtsschutzdickichts ist damit geschwunden. Welche Schneisen das BVerfG mit seinem Beschluss für die Vergabepraxis geschlagen hat, ist Gegenstand des Beitrags. Thematisiert werden die Fragen nach Rechtsweg und subjektiven Rechten bei Auftragsvergaben unterhalb der Schwellenwerte sowie Neuerungen im Sekundärrechtsschutz. difu

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Deutsches Verwaltungsblatt

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Nr. 10

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S. 589-599

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