Die sogenannte Zweigleisigkeit der niedersächsischen Kommunalverfassung. Ein Beitrag zur aktuellen Reformdiskussion.

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SEBI: 89/4090

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Die niedersächsische Kommunalverfassung hat ihren Ursprung in der Einführung des "britischen Systems" durch die Besatzungsmacht im Jahre 1946. Dieses "zweigleisige" System hat sich trotz erbitterter Auseinandersetzungen bis heute halten können, weil die Amtsinhaber (Bürgermeister, Oberbürgermeister, Landräte) es beharrlich verteidigt haben. Für die Probleme der niedersächsischen Gemeindeordnung ist entscheidend geblieben, daß durch die "Zweigleisigkeit" ein permanenter, potentieller oder latenter Konfliktsfall institutionalisiert worden ist. Dieses Spannungsverhältnis beeinträchtigt zunehmend die kommunale Arbeit und damit die kommunale Selbstverwaltung in Niedersachsen. Der Autor, seit 1980 Stadtdirektor von Gifhorn, fordert die Rückkehr zur "Eingleisigkeit", d. h. zur Einheit von Repräsentation und Verwaltungsleitung, und entwickelt entsprechende Reformvorschläge. kmr/difu

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Gemeindeordnung, Gemeinderecht, Kommunale Selbstverwaltung, Besatzungspolitik, Landesrecht, Landespolitik, Rechtsreform, Verwaltung, Kommunalbediensteter, Verwaltungsbeamter, Landesgeschichte, Rechtsgeschichte, Recht, Kommunalrecht

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Gifhorn: Enke (1987), IX, 338 S., Lit.(jur.Diss.; Kiel 1988)

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Gemeindeordnung, Gemeinderecht, Kommunale Selbstverwaltung, Besatzungspolitik, Landesrecht, Landespolitik, Rechtsreform, Verwaltung, Kommunalbediensteter, Verwaltungsbeamter, Landesgeschichte, Rechtsgeschichte, Recht, Kommunalrecht

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