Feststellung der Erheblichkeit von Boden- und Grundwasserverschmutzungen nach Betriebseinstellung von IED-Anlagen.
E. Schmidt
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E. Schmidt
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DE
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Berlin
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0942-3818
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ZLB: Kws 253 ZB 1236
BBR: Z 658
BBR: Z 658
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Abstract
Bei endgültiger Einstellung des Betriebs von Anlagen nach der Industrie-Emissions-Richtlinie (IED-Anlagen) ist für das Anlagengrundstück regelmäßig die Rückführungsverpflichtung in den Ausgangszustand zu prüfen. Eine entsprechende Arbeitshilfe hierzu wird zurzeit von der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) erarbeitet. Maßgeblich für die Rückführungsverpflichtung ist die Erheblichkeit der Verschmutzung von Boden oder Grundwasser im Sinne des §5 Abs.4 BImSchG. Im Beitrag werden die bei der Erstellung der Arbeitshilfe betrachteten Ansätze zur Ermittlung der Erheblichkeit erläutert, verglichen und im Verhältnis zu weiteren frachtbegrenzenden Eintrags-Kriterien des Immissions-, Boden- und Grundwasserschutzes auf Plausibilität betrachtet.
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Altlasten-Spektrum
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Nr. 3
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S. 85-91