Muß gut Ding Weile haben? Anmerkungen zum Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz.

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SEBI: Zs 2751-4
IRB: Z 1108
BBR: Z 447

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Zusammenfassung

Der Aus- bzw. Neubau von Verkehrswegen soll im Hinblick auf die Probleme der Vereinigung von Ost- und Westdeutschland durch Gesetzesänderung beschleunigt werden. Anhand von Fallbeispielen wird in diesem Beitrag die real aufzubringende Zeit für Planung und Bau von Verkehrsprojekten untersucht und die These widerlegt, daß Planung allein aufgrund gesetzlich vorgeschriebener Verfahren zu lange dauere. Als entscheidende Determinante für die Realisierungszeit stellt sich vielmehr die politische Prioritätensetzung für ein Projekt heraus. Das Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz sichert keine zeitlich angemessenen Planungszeiten sondern kann sogar zu größeren Verzögerungen führen. (-y-)

Beschreibung

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Verkehrswegeplanung, Planungsverfahren, Verfahrensablauf, Gesetzgebung, Planungsbeispiel, Verfahrensbeschleunigung, Kritik, Recht, Planungsrecht

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In: RaumPlan., (1991), Nr.55, S.205-212, Abb.

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Verkehrswegeplanung, Planungsverfahren, Verfahrensablauf, Gesetzgebung, Planungsbeispiel, Verfahrensbeschleunigung, Kritik, Recht, Planungsrecht

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