Bedeutung der neuen bundesnaturschutzrechtlichen Eingriffs- und Ausgleichsvorschriften für die Bebauungsplanung und die Zulässigkeit von Bauvorhaben.

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0340-7489

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IRB: Z 852
ZLB: Zs 2241

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Abstract

Mit dem Investitionserleichterungsgesetz 1993 wurde der Paragraph 8 BNatSchG um die Teile 8a bis 8c ergänzt. Die Bewältigung der mit einem Eingriff in die Natur verbundenen Probleme und der Ausgleich des Eingriffs haben nun im Bebauungsplanverfahren zu erfolgen. Der Beitrag stellt bisherige und neue Rechtslage einander gegenüber. Danach wird erörtert, ob und wie die Eingriffs- und Ausgleichsregelungen in den einzelnen bauleitplanerischen Kategorien zum Tragen kommen. Bundesrecht bedarf hier vielfach noch der Ergänzung durch Verordnungen der Länder. Nacheinander wird auf Bauvorhaben im Außenbereich, im unbeplanten Innenbereich, in Bebauungsplänen, im Geltungsbereich von Satzungen mit Vorhaben- und Erschließungsplänen, in Planaufstellungsgebieten und im Geltungsbereich von Abrundungssatzungen eingegangen. (wb)

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Baurecht

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Nr.2

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S.205-210

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