Bedeutung der neuen bundesnaturschutzrechtlichen Eingriffs- und Ausgleichsvorschriften für die Bebauungsplanung und die Zulässigkeit von Bauvorhaben.
Zitierfähiger Link:
Keine Vorschau verfügbar
Datum
1994
item.page.journal-title
item.page.journal-issn
item.page.volume-title
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
0340-7489
ZDB-ID
Standort
IRB: Z 852
ZLB: Zs 2241
ZLB: Zs 2241
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Mit dem Investitionserleichterungsgesetz 1993 wurde der Paragraph 8 BNatSchG um die Teile 8a bis 8c ergänzt. Die Bewältigung der mit einem Eingriff in die Natur verbundenen Probleme und der Ausgleich des Eingriffs haben nun im Bebauungsplanverfahren zu erfolgen. Der Beitrag stellt bisherige und neue Rechtslage einander gegenüber. Danach wird erörtert, ob und wie die Eingriffs- und Ausgleichsregelungen in den einzelnen bauleitplanerischen Kategorien zum Tragen kommen. Bundesrecht bedarf hier vielfach noch der Ergänzung durch Verordnungen der Länder. Nacheinander wird auf Bauvorhaben im Außenbereich, im unbeplanten Innenbereich, in Bebauungsplänen, im Geltungsbereich von Satzungen mit Vorhaben- und Erschließungsplänen, in Planaufstellungsgebieten und im Geltungsbereich von Abrundungssatzungen eingegangen. (wb)
item.page.description
Schlagwörter
Zeitschrift
Baurecht
Ausgabe
Nr.2
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S.205-210