Einbeziehung von Transportentfernungen in öffentliche Ausschreibungen.

Werner
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Herausgeber

Werner

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Köln

Sprache

ISSN

1617-1063

ZDB-ID

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ZLB: R 628 ZA 3503

Dokumenttyp (zusätzl.)

RE

Autor:innen

Zusammenfassung

Inwieweit kann ein regionalbezogenes Label, das für bestimmte Umweltmerkmale steht, als technische Spezifikation in Ausschreibungsunterlagen für öffentliche Vergaben Eingang finden? Ist das Zertifikat produktbezogen, steht nicht infrage, ob insoweit eine allgemeine Anforderung an die Produzenten des entsprechenden Erzeugnisses angelegt werden kann, etwa in Form einer nachhaltigen Wirtschaft. Vielmehr geht es um produktbezogene Leistungskriterien, wie sie die Wienstrom-Entscheidung des EuGH spezifisch für ökologische Anforderungen ermöglicht hat. Eine Sonderfrage bildet dabei, ob und in welchem Maße Transportentfernungen als ökologisches Merkmal gelten können. Nähere Anhaltspunkte dafür gibt das Urteil des EuGH vom 10.05.2012 (- Rs. C-268/10 -, Kommission/Niederlande), welches die Ausschreibung von Öko- und Fair-trade-Produkten mittels Umweltgütezeichen grundsätzlich erlaubte, aber bestimmten Bedingungen unterwarf. Diese Bedingungen müssen auch hier erfüllt sein. Insgesamt ergibt sich aus diesem Urteil die Tendenz, den in der Wienstrom-Entscheidung aufgestellten notwendigen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand weit auszulegen. Danach ist auch die Transportentfernung als mögliches Zusatzkriterium etwa im Zusammenhang mit der Lieferung von Holz und Holzprodukten festlegbar; wegen dieses Bezugs zum urnweltrelevanten Transport und zur bloßen Ortsnähe besteht, wie noch näher zu zeigen ist, keine unzulässige Diskriminierung entgegen § 2 EG Abs. 1 Satz 2 VOL/ A 2009 durch Bevorzugung regionaler Bieter. Indes sind die Anforderungen an die Transparenz und Bestimmtheit der aufgestellten Kriterien zu wahren. Die Anführung eines Umweltgütezeichens als solche genügt daher nicht. Gleichwohl kann sie der Bezugspunkt sein für einen etwaigen Nachweis von Kriterien, die materiell mit diesem Umweltgütezeichen übereinstimmen, indes ausdrücklich in der Ausschreibung benannt werden müssen. Dies wird im Beitrag näher dargelegt.

Beschreibung

Schlagwörter

Zeitschrift

Vergaberecht

Ausgabe

Nr. 1

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Seiten

S. 13-20

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