Gewährleistungsausschluß für Baumängel in notariellen Verträgen.
Hartung-Gorre
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Datum
1993
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Herausgeber
Hartung-Gorre
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Konstanz
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ISSN
ZDB-ID
Standort
ZLB: 94/3457
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
DI
S
S
Autor:innen
Zusammenfassung
Die Arbeit behandelt die Baumängelgewährleistung im notariellen Eigenheimerwerbsvertrag und deren vertraglichen Ausschluß. Dabei überzeugt die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur teilweise. Die Anwendung von Werkvertragsrecht kann begründet werden, wenn das verkaufte Gebäude neu ist und von vornherein zur Veräußerung errichtet wurde. Dies führt dazu, daß die gesetzliche Gewährleistungsfrist beim Erwerb vom gewerblichen Veräußerer in der Regel fünf Jahre, beim Erwerb vom privaten Verkäufer ein Jahr beträgt. Rechtstatsächlich unterliegt derErwerb von einem gesetzlichen Veräußerer fast immer dem AGB- Gesetz, der Erwerb von Privat dagegen nicht. Damit sind Gewährleistungsausschlüsse der gewerblichen Veräußerer in aller Regel unwirksam. Es ist zu hoffen, daß die Rechtsprechung auf die Sachmängelgewährleistung bei der Veräußerung neuerrichteter Immobilien beschränkt bleibt, um das Vertrauen auf die Wirksamkeit notarieller Urkunden nicht auszuhöhlen. kmr/difu
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Schlagwörter
Zeitschrift
Ausgabe
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
ca. 210 S.
Zitierform
Freie Schlagworte
Stichwörter
Deskriptor(en)
Serie/Report Nr.
Konstanzer Schriften zur Rechtswissenschaft; 57