Gewährleistungsausschluß für Baumängel in notariellen Verträgen.
Hartung-Gorre
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Hartung-Gorre
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DE
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Konstanz
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ZLB: 94/3457
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DI
S
S
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Abstract
Die Arbeit behandelt die Baumängelgewährleistung im notariellen Eigenheimerwerbsvertrag und deren vertraglichen Ausschluß. Dabei überzeugt die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur teilweise. Die Anwendung von Werkvertragsrecht kann begründet werden, wenn das verkaufte Gebäude neu ist und von vornherein zur Veräußerung errichtet wurde. Dies führt dazu, daß die gesetzliche Gewährleistungsfrist beim Erwerb vom gewerblichen Veräußerer in der Regel fünf Jahre, beim Erwerb vom privaten Verkäufer ein Jahr beträgt. Rechtstatsächlich unterliegt derErwerb von einem gesetzlichen Veräußerer fast immer dem AGB- Gesetz, der Erwerb von Privat dagegen nicht. Damit sind Gewährleistungsausschlüsse der gewerblichen Veräußerer in aller Regel unwirksam. Es ist zu hoffen, daß die Rechtsprechung auf die Sachmängelgewährleistung bei der Veräußerung neuerrichteter Immobilien beschränkt bleibt, um das Vertrauen auf die Wirksamkeit notarieller Urkunden nicht auszuhöhlen. kmr/difu
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ca. 210 S.
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Konstanzer Schriften zur Rechtswissenschaft; 57