Denkmalbegriff, denkmalschutzrelevante Satzungen und Denkmalschutz bei Bundesbehörden.
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SEBI: 85/1489
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Zusammenfassung
Alle Bundesländer haben Denkmalschutzgesetze geschaffen, die zum größten Teil neueren Datums sind.Sie bauen weitgehend auf älteren Gesetzen auf, weichen aber auch teilweise davon ab und lassen neue Gedanken erkennen.Die dadurch aufgetretenen Rechtsprobleme werden in der Arbeit erörtert.Bei der Auswahl der erörterten Rechtsfragen (z.B.Probleme der Gemeinden mit den denkmalschutzrelevanten Satzungen) berücksichtigt der Autor, einen Überblick über die Grundsätze des heutigen Denkmalschutzrechts und über dessen Standpunkt in der Städteplanung zu geben.Neben der Begriffserläuterung des Denkmalschutzes und der Bestimmung des Rechtscharakters der Eintragung von denkmalschutzwürdigen Objekten in die Denkmalliste wird auf die große städtebauliche Bedeutung der vorhandenen denkmalschutzrelevanten Satzungen nach Bundes- und Landesrecht eingegangen.Sie werden näher erläutert und vergleichend gegenübergestellt, um sie sinnvoll und zum Vorteil für den Denkmalschutz einzusetzen.Im Anschluß daran wird der Denkmalschutz bei Bundesbahn und Bundespost untersucht. kp/difu
Beschreibung
Schlagwörter
Denkmal, Denkmalliste, Satzung, Städtebau, Städtebauförderungsgesetz, Bundesbaugesetz, Bauordnung, Gemeinde, Verfassungsrecht, Kommunalrecht, Bauplanungsrecht, Stadtplanung, Denkmalschutz, Recht, Planungsrecht
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Münster: (1985), XXII, 244 S., Lit.(jur.Diss.; Münster 1985)
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Denkmal, Denkmalliste, Satzung, Städtebau, Städtebauförderungsgesetz, Bundesbaugesetz, Bauordnung, Gemeinde, Verfassungsrecht, Kommunalrecht, Bauplanungsrecht, Stadtplanung, Denkmalschutz, Recht, Planungsrecht