Asbestgefasel - Wichtige Information für Sie und Ihre Mitarbeiter!

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IRB: Z 414

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Zusammenfassung

Die Gesundheitsgefährdung durch Asbestzement unterliegt seit Jahrzehnten der berufsgenossenschaftlichen Überwachung und Vorsorge. Die Feinstaubkonzentrationen an den Arbeitsplätzen sind 100 bis 1.000 mal geringer als früher. Die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen verhindert eine Gesundheitsgefährdung in der Produktion, auf den Baustellen und in der Umwelt. Die Asbestzement-Industrie informiert Abnehmer über mögliche Gesundheitsgefahren bei unsachgemäßer Bearbeitung. Für die Belastung der Umwelt infolge Abwitterung liegt kein statistisch signifikanter Hinweis vor. Ausländische Arbeitsplatzverhältnisse können auf Deutschland nicht übertragen werden; die Gesundheitsgefährdung geringster Mengen von Asbestfeinstaub ist wissenschaftlich nicht bewiesen. mr

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Schlagwörter

Baustoff, Umweltschutz, Asbestzement, Gesundheitsrisiko, Vorschrift, Umweltbelastung, Stellungnahme, Hersteller

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Der Dachdeckermeister 34(1981)Nr.2, S.16-17

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Baustoff, Umweltschutz, Asbestzement, Gesundheitsrisiko, Vorschrift, Umweltbelastung, Stellungnahme, Hersteller

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