Die Rettungsdienstleitstelle im Länderüberblick.
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Nomos
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DE
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Baden-Baden
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1613-0235
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ZLB
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Abstract
Die Leitstelle hat die Aufgabe, die Rettungsdiensteinsätze zu koordinieren und die notwendigen Maßnahmen einzuleiten. Rechtsgrundlage für die Rettungsdienstleitstelle sind meist landesrechtliche Rettungsgesetze und Rechtsverordnungen. In Bayern gibt es auch ein Gesetz über die Errichtung und den Betrieb Integrierter Leitstellen. In räumliche Hinsicht geht man überwiegend dazu über, Regionalleitstellen zu bilden, die mehrere Kreise und kreisfreie Städte umfassen. Wichtig ist auch, dass es Leitstellen für den Rettungsdienst, die Feuerwehr und den Katastrophenschutz gibt. Die integrierte Leitstelle ist einheitlich für den Rettungsdienst, die Feuerwehr sowie den Katastrophenschutz zuständig. Weiterhin wird auf die Kostenerhebung und Kostenverteilung eingegangen. Grundsätzlich werden Benutzungsgebühren erhoben. Rechtsgrundlage hierfür sind meist die Kommunalabgabengesetze der Länder, sofern die landesrechtlichen Rettungsgesetze keine speziellen Kostenbestimmungen haben. In der Praxis gibt es das Modell der unmittelbaren Leitstellengebühr und das Modell der mittelbaren Leitstellengebühr. Bei der integrierten Leitstelle ist zwischen den festen Kosten der Vorhaltung sowie den Kosten des Tätigwerdens zu differenzieren. Im Hinblick auf die Kostenaufschlüsselung wird meist auf den Wahrscheinlichkeitsmaßstab abgestellt.
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KommJur
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Nr. 3
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S. 86-89