Die Rettungsdienstleitstelle im Länderüberblick.

Pötsch, Marvin
Nomos
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Datum

2018

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Herausgeber

Nomos

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Baden-Baden

Sprache

ISSN

1613-0235

ZDB-ID

Standort

ZLB

Dokumenttyp (zusätzl.)

Zusammenfassung

Die Leitstelle hat die Aufgabe, die Rettungsdiensteinsätze zu koordinieren und die notwendigen Maßnahmen einzuleiten. Rechtsgrundlage für die Rettungsdienstleitstelle sind meist landesrechtliche Rettungsgesetze und Rechtsverordnungen. In Bayern gibt es auch ein Gesetz über die Errichtung und den Betrieb Integrierter Leitstellen. In räumliche Hinsicht geht man überwiegend dazu über, Regionalleitstellen zu bilden, die mehrere Kreise und kreisfreie Städte umfassen. Wichtig ist auch, dass es Leitstellen für den Rettungsdienst, die Feuerwehr und den Katastrophenschutz gibt. Die integrierte Leitstelle ist einheitlich für den Rettungsdienst, die Feuerwehr sowie den Katastrophenschutz zuständig. Weiterhin wird auf die Kostenerhebung und Kostenverteilung eingegangen. Grundsätzlich werden Benutzungsgebühren erhoben. Rechtsgrundlage hierfür sind meist die Kommunalabgabengesetze der Länder, sofern die landesrechtlichen Rettungsgesetze keine speziellen Kostenbestimmungen haben. In der Praxis gibt es das Modell der unmittelbaren Leitstellengebühr und das Modell der mittelbaren Leitstellengebühr. Bei der integrierten Leitstelle ist zwischen den festen Kosten der Vorhaltung sowie den Kosten des Tätigwerdens zu differenzieren. Im Hinblick auf die Kostenaufschlüsselung wird meist auf den Wahrscheinlichkeitsmaßstab abgestellt.

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Schlagwörter

Zeitschrift

KommJur

Ausgabe

Nr. 3

Erscheinungsvermerk/Umfang

Seiten

S. 86-89

Zitierform

Stichwörter

Serie/Report Nr.

Sammlungen