Die Eigensicherung von Verkehrsflughäfen.
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SEBI: Zs 745
BBR: Z 54
IRB: Z 1020
BBR: Z 54
IRB: Z 1020
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RE
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Zusammenfassung
Das neunte Änderungsgesetz zum Luftverkehrsgesetz vom 18.9.1980 bezweckt, die für einen wirksamen Schutz des Luftverkehrs gegen Flugzeugentführungen, Sabotageakte und sonstige gefährliche Eingriffe erforderlichen Rechtsgrundlagen zu schaffen. Aufbauend auf der Systematik des Polizei- und Ordnungsrechts führt der Aufsatz in die Hintergründe und Rechtsproblematik der "Eigensicherung" von Verkehrsflughäfen ein. Die genannte Änderung des Luftverkehrsgesetzes bildet den Hintergrund, den Aspekt der Heranziehung Dritter für die Beseitigung von Gefahren oder Störungen für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausführlich darzustellen. Parallelen zu anderen Gesetzesvorschriften mit Vorschriften über Eigensicherungspflichten, z.B. zur Apothekenbetriebsordnung, zum Versammlungsgesetz und zum Waffengesetz werden gezogen. Angereichert ist die Darstellung mit Fällen aus der Rechtsprechung, die zeitlich vor und nach dem Inkrafttreten des neunten Änderungsgesetzes zum Luftverkehrsgesetz liegen. (kl)
Beschreibung
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Polizei, Ordnungsrecht, Gefahrenabwehr, Haftung, Luftverkehr, Flughafen, Sicherungsmaßnahme, Sicherheitsanforderung, Sicherheitsbestimmung, Sicherheitsauflage, Rechtsprechung, Polizeirecht, Luftverkehrsgesetz, Unternehmerpflicht, Sicherungspflicht, Recht, Verwaltung
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Verwaltungsarchiv, Köln 77(1986), Nr.4, S.435-456, Lit.
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Polizei, Ordnungsrecht, Gefahrenabwehr, Haftung, Luftverkehr, Flughafen, Sicherungsmaßnahme, Sicherheitsanforderung, Sicherheitsbestimmung, Sicherheitsauflage, Rechtsprechung, Polizeirecht, Luftverkehrsgesetz, Unternehmerpflicht, Sicherungspflicht, Recht, Verwaltung