§ 34 BBauG. BVerwG, Urteil vom 21.11.1980 - 4 C 30.78, OVG Münster.

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1981

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IRB: Z 1014
SEBI: Zs 61-4
BBR: Z 121

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Zusammenfassung

Zur Zulässigkeit der Hinterlandbebauung im unbeplanten Innenbereich. Der Kläger möchte auf seinem an der Straße bereits bebauten, ca. 2.700 qm großen und ca. 95 m tiefen Grundstück, das in einem ca. 150 m x 150 m großen Straßengeviert liegt, ein zweites Wohnhaus errichten. Im Innern des Straßengevierts ist ein begrünter Bereich von ca. 100 m x 50 m unbebaut. Die Klage hatte in 1. und 2. Instanz keinen Erfolg. Die Revision des Klägers führte zur Zurückweisung. Gründe: keine zwingende Vorbildwirkung, keine Beeinträchtigung des Kleinklimas im Blockinnern. bm

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Deutsches Verwaltungsblatt 96(1981)Nr.2, S.100-101

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