Kommunen und Erbbaurecht.

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Bonn

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1439-7242

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ZLB: 4-Zs 6037

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Abstract

Das Erbbaurecht ist in den Kommunen historisch als sozialpolitisches Instrument zur Schaffung von preiswertem Wohnraum, für Mietwohnungsbau und für selbst genutztes Eigentum eingesetzt worden - diese Notwendigkeit wird von den meisten Kommunen heute nicht mehr gesehen. Auch auf Seiten der Nutzer ist das Erbbaurecht oft nicht beliebt - in Niedrigzinsphasen ist die liquide Belastung oft schon beim Kauf des Grundstücks höher. Durch die typische Wertsicherung des Erbbaurechtszinses steigt die Belastung im Gleichschritt mit der Inflation - in der Regel also kontinuierlich - an, während sie beim Kauf des Grundstücks bis zur Tilgung des Darlehensteils für den Grundstückskauf konstant bleibt und danach entfällt.

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Forum Wohnen und Stadtentwicklung

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Nr. 1

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S. 51-52

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