Vereinbarungen zur Lastenübernahme im Zusammenhang mit der Aufstellung von Bebauungsplänen im Rahmen von Baulandumlegungen.
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DE
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0340-7489
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IRB: Z 852
ZLB: Zs 2241
ZLB: Zs 2241
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Zusammenfassung
Den Gemeinden stehen als Instrumente zur Baulandbereitstellung und zur Umlegung planungs- und erschließungsbedingter Kosten vor allem die gesetzliche Umlegung, die einvernehmliche Umlegung und der städtebauliche Vertrag zur Verfügung. Der Beitrag untersucht die Anwendung und Leistungsfähigkeit dieser Verfahren im Vergleich und konzentriert sich dabei auf die Vorteile des einvernehmlichen Umlegungsverfahrens. Er gelangt zu dem Ergebnis, daß die in der gesetzlichen Umlegung und der freiwilligen angelegten Möglichkeiten auch zur Umsetzung von Regelungen benützt werden können, die sonst nur in den städtebaulichen Verträgen erreicht werden können. Dabei bietet die einvernehmliche Umlegung den Vorteil eines kostengünstigen und umkomplizierten Verfahrens. Die Gemeinden können damit den Bebauungsplan umsetzen, sich finanziell entlasten und sie können darüber hinaus ihre weitergehenden Planungsziele, etwa Deckung des Wohnbedarfs für die ortsansässige Bevölkerung, verwirklichen. Zügig durchgeführt ist dieses Verfahren häufig jedem anderen Verfahren, auch der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme, überlegen.
Beschreibung
Schlagwörter
Zeitschrift
Baurecht
Ausgabe
Nr.2
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Seiten
S.209-214