Die Rechtsstellung des Kämmerers nach dem neuen Gemeindehaushaltsrecht.

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SEBI: Zs 61-4
BBR: Z 121
IRB: Z 1014

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Zusammenfassung

Der Verfasser behandelt die Stellung des Kämmerers nach der Preußischen Städteordnung 1808, nach der Deutschen Gemeindeordnung von 1935, nach der revidierten Deutschen Gemeindeordnung von 1946, nach den Gemeindeordnungen der Länder bis zur Novelle des Gemeindewirtschaftsrechts und nach dem neuen Gemeindewirtschaftsrecht.Er untersucht die eingetretenen Änderungen in den (gemeinde-)haushaltsrechtlichen Vorschriften.Schwerpunktmäßig wird dargestellt, ob dem Kämmerer in den einzelnen Bundesländern (noch) eine Sonderstellung eingeräumt ist.Besonders eingehend zeichnet der Verfasser die Rechtsstellung des Kämmerers nach der Gemeindeordnung von Nordrhein-Westfalen i.d.F. vom 11.7.1972 und der Gemeindehaushaltsverordnung vom 6.12.1972; er verneint, nach Darstellung des Streitstandes, unter Verweis auf den Regelungsgehalt der gesetzlichen Vorschriften eine Organstellung des Kämmerers.

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Schlagwörter

Gemeindefinanzhaushalt, Finanzwesen, Haushaltswesen, Kommunalverfassung, Institutionengeschichte, Recht

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Deutsches Verwaltungsblatt, Köln 91 (1976), H. 10/11, S. 366-371, Lit.

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Gemeindefinanzhaushalt, Finanzwesen, Haushaltswesen, Kommunalverfassung, Institutionengeschichte, Recht

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