Staatshaftung bei gentechnisch veränderten Mikroorganismen.

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SEBI: 89/4082

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Der Autor gibt mit seiner Arbeit zunächst eine kurze Einführung in die Methoden der Gentechnologie. Es folgt ein Abriß zu Nutzen und Anwendungsfeldern der DNA-Rekombinationsmethode, die auch verfassungsrechtlich relevant ist. Im Anschluß hieran wird untersucht, woraus sich eine verfassungsrechtliche Pflicht staatlicher Organe, festgestellte Gefahrenmomente zu begrenzen, herleiten könnte. Es schließt sich die Prüfung an, ob existierende Vorschriften auf gefahrenbehaftete gentechnische Arbeitsprozesse anwendbar sind. Abschließend wird ein hypothetischer gentechnischer Unfall untersucht, wobei insbesondere nach staatshaftungsrechtlichen Gesichtspunkten erörtert wird, ob der Staat für etwaig eingetretene Schädigungen einzustehen hat, weil nach Ansicht des Autors das geltende Gefahrenvorsorge- oder auch Haftungsrecht möglicherweise defizitär sei. alf/difu

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Schlagwörter

Gentechnologie, Haftung, Haftungsrecht, Staatshaftung, Mikroorganismus, Bakteriologie, Gefahrenabwehr, Grundrecht, Gesundheitsvorsorge, Kausalität, Verwaltungsrecht, Umweltschutz, Gesundheitswesen, Recht, Verfassungsrecht

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Köln: Heymann (1989), XXXVIII, 183 S., Lit.; Reg.(jur.Diss.; Münster 1988)

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Gentechnologie, Haftung, Haftungsrecht, Staatshaftung, Mikroorganismus, Bakteriologie, Gefahrenabwehr, Grundrecht, Gesundheitsvorsorge, Kausalität, Verwaltungsrecht, Umweltschutz, Gesundheitswesen, Recht, Verfassungsrecht

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Recht - Technik - Wirtschaft; 51