Direkte Demokratie in den Bundesländern. Gemeinsamkeiten - Unterschiede - Erfahrungen. Vorbildfunktion für den Bund?
Boorberg
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Boorberg
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DE
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Stuttgart
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ZLB: 93/1889
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DI
S
S
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Abstract
Die Diskussion über die Einführung von Einrichtungen der direkten Demokratie in der Bundesrepublik Deutschland wird seit geraumer Zeit juristisch und politisch kontrovers geführt. Wichtige Argumente für diese Diskussion können aus den Erfahrungen der "alten" Bundesländer mit Volksabstimmungen gezogen werden. Die Arbeit beginnt daher mit einer Bestandsaufnahme und dem Vergleich der plebiszitären Einrichtungen in den "alten" Bundesländern, von denen nur Hamburg und Niedersachsen plebiszitär "enthaltsam" sind. Am auffälligsten ist die neue Verfassung Schleswig-Holsteins von 1990, die eine besonders flexible Einbeziehung aller relvanten Kräfte ermöglicht. Insgesamt zeigt sich, daß allein die Volksgesetzgebung auf Volksinitiative ein wirksames Instrument ist, während gesetzlich angeordnete Referenden in Konfliktlagen, plebiszitäre Parlamentsauflösungen sowie konsultative Volksbefragungen wenig effektiv sind. Für die Einführung der Volksgesetzgebung auf Bundesebene bedarf es jedoch wegen der Regelung des Gesetzgebungsverfahrens im Grundgesetz einer Verfassungsänderung. lil/difu
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336 S.
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Marburger Schriften zum Öffentlichen Recht; 7