Gemeinwohl in Deutschland, Europa und der Welt.

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Baden-Baden

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ZLB: 2003/2727

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Abstract

Der Begriff Gemeinwohl wird in Politik und Recht oft als Maßstab zur Beurteilung von Programmen verwendet. Gleichzeitig halten ihn viele für eine ideologische Leerformel. Diese Kritik wird zurückgewiesen. Gemeinwohl kann konzeptionalisiert werden als Integrationsformel für Rechtssicherheit, Legitimität und Zweckmäßigkeit oder aber als allseitiger Vorteil, allgemeines Interesse und kollektive Nützlichkeit. Von diesen Begriffsvorschlägen ausgehend, werden die für verselbständigte Verwaltungsträger, das Grundgesetz, die Europäische Union und das Völkerrecht leitenden Gemeinwohlkonzeptionen überprüft und verglichen. Diesen innerstaatlichen und transnationalen Analysen korrespondieren Untersuchungen des Gemeinwohls aus systemtheoretischer und wirtschaftswissenschaftlicher Sicht sowie anhand der Kategorie der "öffentlichen Güter" und der liberalen Unterscheidung von Gesellschaft und Staat. So bietet der Band sowohl einen repräsentativen Zugang zum Bestand an nationalen und supranationalen Gemeinwohlaufgaben und -trägern als auch zu dessen kritischer Befragung anhand einschlägiger Begriffskonstruktionen und Wissenschaftsdisziplinen. difu

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459 S.

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Interdisziplinäre Studien zu Recht und Staat; 24