Auskunftspflichten der daseinsvorsorgenden Verwaltungsbehörden.

Pipkorn, Joern
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1968

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SEBI: CO 799

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Die spezialgesetzlichen Regelungen behördlicher Mitteilungspflichten beschränken sich in ihrer Zielsetzung meist darauf, dem Bürger die Abwehr rechtswidriger Verwaltungsakte zu ermöglichen. Aus der Verfassung jedoch, und zwar aus dem Sozial- und dem Rechtsstaatsprinzip, läßt sich ein (allgemeiner) Auskunftsanspruch des Bürgers gegen den Staat entnehmen. Vom Sozialstaatsprinzip her sind die Behörden gehalten, dafür zu sorgen, daß der Bürger in den Genuß seiner ihm gegen den Staat zustehenden Rechte kommt; außerdem wird das verwaltungsbehördliche Handeln durch geeignete Publizitätsformen berechenbarer und dient so der Rechtssicherheit. In der Arbeit werden die verschiedenen Erscheinungsformen behördlicher Informationstätigkeit (Auskunft, Zusage, Akteneinsicht) dargestellt und voneinander abgegrenzt. Ein weiterer Abschnitt gibt einen rechtsvergleichenden Überblick über verschiedene Auskunftsansprüche. Schließlich werden die Auswirkungen der Erteilung behördlicher Auskünfte untersucht. chb/difu

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München: (1968), XXXVIII, 181 S., Lit.

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