Entwicklung, Bedeutung und Problematik der Gewerbesteuer in Preußen bzw. Nordrhein-Westfalen. Eine rechtliche und gemeindewirtschaftliche Betrachtung.
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1960
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SEBI: DB 135
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Zusammenfassung
Die erste "allgemeine" Gewerbesteuer in Preußen - sie wurde durch Edikt vom 2.11.1810 eingeführt - verdankt ihre Entstehung dem Zusammentreffen finanzwirtschaftlicher Notwendigkeiten und geistesgeschichtlicher Tendenzen: Einerseits war nach dem verlorenen Kriege von 1806/07 der Finanzbedarf des preußischen Staates derart angewachsen, daß er aus den herkömmlichen Einkunftsquellen nicht mehr gedeckt werden konnte, andererseits hatte sich unter dem Einfluß der Aufklärung und der französischen Revolution in wachsendem Maße das Verlangen nach einem allgemeinen und möglichst gleichbelastenden Steuersystem geltend gemacht. Diese Hardenbergsche Steuerreform wurde durch die Miquelsche Steuerreform (1891-1893) den gewaltigen technischen und wirtschaftlichen Änderungen angepaßt; die Jahre 1923 (Gewerbesteuerverordnung), 1936 (Reichsrealsteuergesetze) und 1950 (Regelung durch ein Bundesgesetz, das mit kleineren Änderungen fortgilt, markieren weitere Einschnitte. Derzeit nimmt die Gewerbesteuer unter den Gemeindesteuern eine besondere Stellung ein: sie hat nahezu einen Anteil von 70Proz. am gesamten Steueraufkommen der Gemeinden; allerdings sieht sie sich auch aufgrund der schwer faßbaren Materie (Besteuerungsgegenstand, fragwürdige Bemessungsgrundlagen) starker Kritik ausgesetzt. Ein Reformvorschlag des Autors beschließt die Arbeit. chb/difu
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Köln: (1960), XIII, 77 S., Tab.; Lit.(jur.Diss.; Köln 1960)