Die Zulassung zu Messen und Ausstellungen.

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Tübingen

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ZLB: 99/2644

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DI

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Abstract

Dem Interesse einer Firma, an Messen und Ausstellungen teilzunehmen, steht das Interesse des Veranstalters gegenüber, nur diejenigen Bewerber als Aussteller oder Besucher zuzulassen, die seinen Vorstellungen entsprechen. Nach geltendem Recht sieht sich der Veranstalter dabei Zulassungsansprüchen ausgesetzt, aufgrund derer die potentiellen Aussteller oder Besucher ihre Teilnahme verlangen können. Die Arbeit stellt diese Zulassungsansprüche im einzelnen dar. Der erste Teil behandelt die unmittelbaren Zulassungsansprüche: Zulassung nach § 70 GewO, mit den naturgemäß längsten Ausführungen, dann den Anspruch auf Zulassung zu einer kommunalen öffentlichen Einrichtung, die ungeschriebenen Zulassungsansprüche, die Zulassungsansprüche aus Grundrechten sowie unmittelbare gemeinschaftsrechtliche Zulassungsansprüche. Der zweite Teil ist den mittelbaren Zulassungsansprüchen gewidmet und behandelt den Zulassungsanspruch nach §§ 26 II, 35 I GWB, Zulassungsanspruch nach §§ 25 II, 35 I GWB und nach § 826 BGB, § 823 II BGB in Verbindung mit Art. 86 EGV bzw. Art. 54 EWRA, sowie den Zulassungsanspruch nach § 823 II BGB i. V. mit Art. 85 EGV bzw. Art. 53 EWRA. goj/difu

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XXXV, 309 S.

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