Praxistest erfolgreich bestanden? Evaluation des Bundeskinderschutzgesetzes. Dokumentation der Fachtagung in Kooperation mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 30. und 31. Mai 2016 in Berlin.
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DE
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Berlin
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AGFJ: 16/F2411
SEBI: Kws 36/19
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SEBI: Kws 36/19
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SW
KO
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Abstract
Das Bundeskinderschutzgesetz ist 2012 mit dem Ziel in Kraft getreten, umfassende Verbesserungen im Kinderschutz in Deutschland zu erreichen und die Zusammenarbeit aller Akteure zu stärken. Die Bundesregierung war verpflichtet, dem Deutschen Bundestag bis zum 31. Dezember 2015 einen Bericht über die Evaluation des Bundeskinderschutzgesetzes vorzulegen. Zur umfassenden Analyse der Wirkungen dieses Gesetzes wurde vom BMFSFJ eine Kooperationsplattform eingerichtet, an der das Deutsche Jugendinstitut e.V. (DJI), die Dortmunder Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik, die Freie Universität Berlin sowie weitere Akteure mitwirkten. Anliegen dieser Tagung war es, zentrale Evaluationsergebnisse öffentlich vorzustellen und diese gemeinsam - im Dialog von Bund und kommunaler Praxis - zu diskutieren. Am ersten Arbeitstag wurden das Untersuchungsdesign und die wesentlichen Ergebnisse der Evaluation vorgestellt und diskutiert. Am zweiten Tag stand die Diskussion weiterer Handlungsbedarfe im Kinderschutz sowie der Konsequenzen und Herausforderungen für die Kinder- und Jugendhilfe, mit Blick auf die bevorstehende Reform des SGB VIII im Fokus.
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126 S.
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Aktuelle Beiträge zur Kinder- und Jugendhilfe; 105