Umweltschutz im Planungsrecht. Die Verankerung des Klimaschutzes und des Schutzes der biologischen Vielfalt im raumbezogenen Planungsrecht.

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DE

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Dessau

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1862-4804

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EDOC

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Die Bundesregierung hat im April 2007 weitreichende Ziele für die Reduktion von klimaschädigenden Gasen aufgestellt. Um diese Ziele zu erreichen, wurden schon in den vergangen Jahren zahlreiche Regelungen erlassen und Instrumente geschaffen. Es stellt sich die Frage, in welchem Verhältnis diese Neuerungen zum Planungsrecht stehen. Mit dem Schutz der biologischen Vielfalt wird zurzeit ein weiterer Themenbereich diskutiert, der nicht zuletzt aufgrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Artenschutzrecht und der kleinen sowie der großen BNatSchG-Novelle im Blickpunkt des Interesses steht. Auch für diesen Bereich sollten die planungsrechtlichen Bezüge dargestellt und analysiert werden. In dem juristischen Gutachten wird untersucht, ob und wie das Planungsrecht (Gesamt- und Fachplanungsrecht) die Maßnahmen und Instrumente, die zum Schutz der vorgenannten Rechtsgüter geschaffen wurden, in ihrer Wirkungsweise einerseits unterstützt und andererseits einschränkt werden. Aus planungsrechtlicher Sicht wird das Beziehungsgeflecht von Planung und Recht für die beiden Schutzgüter Klima und Biodiversität untersucht. difu

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146 S.

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Texte; 10/08