Steuerung der Baulandausweisung durch Siedlungsschwerpunkte und den 20-%-Rahmen im Landesraumordnungsplan Schleswig-Holstein.

Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
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Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

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DE

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Bonn

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0303-2493

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ZLB: 4-Zs 2548
BBR: Z 703
IFL: Z 0073
IRB: Z 885

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Abstract

Die Landesplanung Schleswig-Holstein hat mit dem Landesraumordnungsplan 1998 einen allgemeinen Rahmen der Siedlungsentwicklung eingeführt, der einen sog. 20-%-Rahmen für Gemeinden enthält, die kein Siedlungsschwerpunkt sind. Dieser als landesplanerisches Ziel festgelegte Rahmen erlaubt den Gemeinden außerhalb der Siedlungsschwerpunkte, im Zeitraum 1995 bis 2010 eine Flächenvorsorge für den Wohnungsbau in Höhe von 20 % des Wohnungsbestandes von Anfang 1995 zu treffen. Durch die festgelegte Obergrenze, die sich am Gesamtwohnungsneubaubedarf im Land orientiert, soll eine Konzentration neuer Bauflächen auf die Siedlungsschwerpunkte erreicht werden. Eine Überprüfung des landesplanerischen Siedlungsrahmens im Planungsraum III (K.E.R.N.) hat gezeigt, dass er in der Vergangenheit seine Steuerungsfunktion im Sinne der dezentralen Konzentration voll erfüllt hat und somit die vorgegebene landesplanerische Zielsetzung weitgehend erreicht ist. Als Siedlungsflächenminimierungs- bzw. -reduzierungsinstrument hat der 20-%-Rahmen jedoch nur mittelbar bzw. eingeschränkt Wirkung gezeigt. difu

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Nr. 4/5

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S. 211-216

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