Barrierefreie Verwaltung für behinderte Menschen.
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Mainz
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EDOC
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Abstract
Fur behinderte Menschen bestehen im Bereich der öffentlichen Verwaltung Barrieren - nicht nur in baulicher Hinsicht - es gibt sie auch dort, wo eine Behinderung die Wahrnehmung und Kommunikation beeintrachtigt oder unmöglich macht. Der Abbau solcher Barrieren kommt dabei nicht nur behinderten Menschen, sondern allen zugute, und ist damit Ausdruck einer bürgerfreundlichen Verwaltung. Das Aufgabenspektrum der Projektgruppe "Barrierefreie Verwaltung" umfasste die behindertengerechte Gestaltung von Bescheiden und Vordrucken, die barrierefreie Informationstechnik sowie das Recht auf Nutzung der Gebärdensprache und anderer Kommunikationsformen. Die Broschüre informiert in diesen drei Bereichen über die Rechte der Betroffenen, die Umsetzung der Rechte in die Praxis, die gesetzlichen Grundlagen und bietet eine Hilfestellung zum Auffinden weiterer Informationen. difu
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92 S.