Verwaltungsrechtliche Betreuungspflichten.

Boorberg
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Boorberg

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Stuttgart

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ZLB: 2000/416
DST: E 120/95

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Dokumenttyp (zusätzl.)

DI

Zusammenfassung

In der Rechtsprechung und Literatur wird zu den Aufgaben der Verwaltung auch die Information verfahrensbeteiligter Bürger gezählt. Die Verwaltung trifft unter der Geltung des Grundgesetzes (GG) daher Auskunfts-, Beratungs- und Belehrungspflichten (behördliche Betreuungs- und Fürsorgepflicht). Die behördliche Betreuung zielt darauf ab, den Bürger vor negativen Folgen eigenen oder behördlichen Handelns zu bewahren. Ziel ist, die Grundlagen und Grenzen der Betreuung verfahrensbeteiligter Bürger aufzuzeigen. Es wird auf folgende Betreuungspflichten in einzelnen Verwaltungsverhältnissen eingegangen: im Planungs- und Anlagenzulassungsrecht, im Massenverfahren, im Baurecht, im Bereich des verwaltungsrechtlichen Vertrages, im Beamtenrecht und im Abgabenrecht. kirs/difu

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Seiten

260 S.

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Schriften zum öffentlichen, europäischen und internationalen Recht; 8