Die Entwicklung des Finanzausgleichs in Deutschland von 1871 bis zur Gegenwart.

Stumpp, Hans
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1964

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SEBI: DB 143

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In einem Bundesstaat stehen dem Bürger eine Mehrzahl von Steuergläubigern gegenüber: der Bund, die Länder und die einzelnen Gemeinden.Aufgabe der Rechtsnormen beim Finanzausgleich muß es daher sein, die Finanzhoheit der verschiedenen Gebietskörperschaften in Beziehung zu setzen, zwischen ihnen Schranken aufzurichten, einen Ausgleich unter ihnen vorzunehmen.Diese erforderliche Verteilung der Einnahmen und Ausgaben der mit Finanzhoheit ausgestatteten Gebietskörperschaften wird weitgehend von der geschichtlichen Entwicklung bestimmt.Aus diesem Grunde wird diese Entwicklung untersucht, um die geschichtliche Erfahrung den heutigen Regelungen dienlich zu machen, indem bei der Diskussion über den Finanzausgleich frühere Fehler nicht wiederholt werden.Die Schwerpunkte der Arbeit liegen in der Darstellung der Ordnung des Finanzausgleichs der Weimarer Republik und der Bundesrepublik Deutschland seit dem Grundgesetz. kp/difu

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Würzburg: (1964), ca. 130 S., Abb.; Tab.; Lit.(jur.Diss.; Würzburg 1965)

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