Ungewöhnliche und unzumutbare Wagnisse.

Beck
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Beck

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München

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1439-6351

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ZLB: R 292 ZB 7099
BBR: Z 558

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RE

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Abstract

In der Diskussion um das Auferlegen ungewöhnlicher und unzumutbarer Wagnisse auf Bieter/Auftragnehmer ist mit dem Streusalzlieferungen betreffenden Beschluss des OLG Dresden vom 28.11.2013 (BeckRS 2014, 02814 = ZfBR 2014, 812) vergaberechtlich das letzte Wort noch nicht gesprochen worden. Dazu wird allein die Verflechtung mit dem vergaberechtlichen Gebot zu eindeutiger und erschöpfender Leistungsbeschreibung sorgen. Mit dem Beitrag soll in den Bereichen der VOL/A und der VOB/A eine Bestandsaufnahme unternommen und versucht werden, die vergaberechtlichen Grundlagen zu ordnen. Bahnbrechend neue Erkenntnisse sind weniger zu erwarten als gewisse "Kanalisierungen" für die Vergaberechtspraxis, vor allem bei Streusalzbeschaffungen.

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Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht

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Nr. 12

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S. 731-738

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