Wasserrechtliche Notwendigkeit der weitergehenden Abwasserreinigung.
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IRB: Z 916
BBR: Z 148
SEBI: Zs 491-4
BBR: Z 148
SEBI: Zs 491-4
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Zusammenfassung
Abwasserreinigungsverfahren, deren Reinigungsleistung dem Stand der Technik oder dem Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen, werden zur weitergehenden Reinigung gezählt. Es handelt sich bei ihnen um Verfahren, die sich primär am Immissionsprinzip orientieren, d.h. am Gewässerstandard ausrichten und nicht wie die konventionelle Abwasserreinigung am Emissionsprinzip, d.h. den Einleitungsstandards. Das mit der Novellierung des Wasserhaushaltsgesetzes erweiterte Rechtsinstrumentarium reicht - der Auffassung beider Autoren folgend - aus, sowohl die Mindestanforderungen des Emissionsprinzips als auch die wasserrechtlich begründete Notwendigkeit der weitergehenden Reinigung auf der Basis des Immissionsprinzips durchzusetzen. hb
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Versorgungstechnik, Recht, Abwasser, Abwasserbeseitigung, Wasserrecht, Gewässerschutz, Immissionsschutz, Anforderung
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Forum Städte-Hygiene, 33(1982)Nr.6, S.309-311, Abb.
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Versorgungstechnik, Recht, Abwasser, Abwasserbeseitigung, Wasserrecht, Gewässerschutz, Immissionsschutz, Anforderung