Entwicklung und Entstehung des Kündigungsschutzgesetzes und des Betriebsverfassungsgesetzes unter Konrad Adenauer.

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DE

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Tübingen

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ZLB: R 390/430

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Zunächst wird ein Überblick über die Entwicklung des modernen Arbeitsrechts im Allgemeinen gegeben, das im 19. Jahrhundert als Sonderrecht der abhängigen Lohnarbeiter seinen Anfang nahm. Des Weiteren werden die Rahmenbedingungen im Sommer 1949, die sich mit der Wahl Adenauers zum Bundeskanzler und der Bejahung der sozialen Marktwirtschaft boten, näher dargestellt. Den ersten Schwerpunkt der Arbeit bildet die Entwicklung und Entstehung des Kündigungsschutzgesetzes, dessen wichtigsten Vorläufer das Betriebsrätegesetz von 1920, die Stilllegungsverordnung von 1923 sowie das Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit (AOG) von 1934 waren. Es galt die entgegengesetzten Interessen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber an der Erhaltung des Arbeitsplatzes einerseits und der freien Auswahl der Arbeitskräfte für den Betrieb andererseits zu vereinen. Darüber hinaus mussten die verschiedenartigen Auswirkungen auf Handwerk, Industrie, Landwirtschaft, sowie die besonderen Bedürfnisse der Groß- und Mittelbetriebe gegenüberdenen der Kleinbetriebe beachtet werden. So ist es kaum verwunderlich, dass das (Bundes)Kündigungsschutzgesetz letztendlich das Ergebnis gegenseitiger Konzessionen war. Ebenfalls auf eine lange Historie kann das Betriebsverfassungsgesetz zurückblicken. Dessen Entwicklung und Entstehung bilden den zweiten Schwerpunkt der Arbeit. Nach langen und heftigen Debatten wurde das Gesetz im Jahr 1952 verabschiedet. Neben der Beibehaltung der Zweigleisigkeit des kollektiven Arbeitsrechts gewährte das Betriebsverfassungsgesetz - zumindest nach Auffassung der Regierungsparteien der deutschen Arbeiterschaft Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte, die in dieser Form von keinem anderen europäischen oder außereuropäischen Land übertroffen wurden.

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409 S.

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