Zusätzliche Rechtsgrundlagen im Baugesetzbuch seit Oktober 2015 für Aufnahmeeinrichtungen, Gemeinschaftsunterkünfte und sonstige Unterkünfte für Flüchtlinge oder Asylbegehrende.
Chmielorz
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Datum
2015
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Herausgeber
Chmielorz
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Wiesbaden
Sprache
ISSN
1616-0991
ZDB-ID
Standort
ZLB: Kws 155 ZB 6780
BBR: Z 123
TIB: ZA 3249
IFL: Z 1343
BBR: Z 123
TIB: ZA 3249
IFL: Z 1343
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
RE
Autor:innen
Zusammenfassung
Wegen des im Laufe des Jahres 2015 erheblich gestiegenen und auch künftig erwarteten Bedarfs an Aufnahmeeinrichtungen und Unterkünften für Flüchtlinge und Asylbegehrende hat der Bundesgesetzgeber über die schon im November 2014 im Baugesetzbuch (BauGB) geschaffenen Vorschriften, mit denen diese Einrichtungen beschleunigt baurechtlich geplant und zugelassen werden können, hinaus im Rahmen des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes vom 10.10.2015 (BGBl. I S. 1722) in einem kurzen Gesetzgebungsverfahren noch weitere Sonderregelungen in das BauGB aufgenommen. Durch das BauGB-Änderungsgesetz vom November 2014 waren Änderungen und Ergänzungen in § 1 Abs. 6 und § 31 Abs. 2 BauGB vorgenommen sowie in § 246 Abs. 8 bis 8 BauGB zeitlich bis Ende 2019 befristete Sonderregelungen aufgenommen worden. Diese Sonderregelungen des § 246 BauGB sind durch das BauGB -Änderungsgesetz 2015 durch Anfügung weiterer, ebenfalls bis Ende 2019 befristeter Sonderregelungen (§ 246 Abs. 11 bis 17 BauGB) zu Gunsten von Aufnahmeeinrichtungen, Gemeinschaftsunterkünften oder sonstigen Unterkünften für Flüchtlinge oder Asylbegehrende ergänzt worden. Damit sind zu den sich aus den allgemeinen Vorschriften des Bauplanungsrechts ergebenden Zulässigkeiten und Zulassungsmöglichkeiten dieser Einrichtungen und Unterkünfte nicht nur die sich aus dem BauGB-Änderungsgesetz 2014 geschaffenen ergänzenden Regelungen und Sonderregelungen sondern nunmehr auch die Sonderregelungen des BauGB-Änderungsgesetzes 2015 und ihre Wirkungen untereinander zu berücksichtigen. Für das Verständnis der Änderungen des BauGB vom Oktober 2015 sollen zunächst als Ausgangslage die allgemeinen bauplanungsrechtlichen Grundlagen für Aufnahmeeinrichtungen, Gemeinschaftsunterkünfte oder sonstige Unterkünfte für Flüchtlinge oder Asylbegehrende sowie die im November 2014 erfolgten Änderungen und Ergänzungen des BauGB unter 2. kurz dargelegt werden. Sodann werden unter 3. die Änderungen vom Oktober 2015 vorgestellt.
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Schlagwörter
Zeitschrift
Flächenmanagement und Bodenordnung
Ausgabe
Nr. 6
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 258-262