Die Voraussetzungen für den Abschluß verwaltungsgerichtlicher Vergleiche.
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1970
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SEBI: 72/1571
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Zusammenfassung
Es wird untersucht, an welche prozessualen und materiellrechtlichen Voraussetzungen der wirksame Abschluß verwaltungsgerichtlicher Vergleiche geknüpft ist. These des Verfassers ist, daß ein Vergleich im System des öffentlichen Rechts nur dort eine Daseinsberechtigung hat, wo die Regelung eines Rechtsverhältnisses entsprechend dem objektiven Recht auf Schwierigkeiten stößt. Damit erfüllt er die legitime Funktion, in Ausnahmefällen den Rechtsfrieden über die Rechtsverwirklichung zu stellen.
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Tübingen, (1970) XXIII, 193 S., Lit.; Zus.